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Parkordnung

In der Wilhelma sollen sich Gäste, Tiere und Pflanzen gleichermaßen wohlfühlen. Daher ist die Einhaltung einiger Regeln unerlässlich:

  • Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden. Sie dienen dem Schutz von Mensch und Tier und helfen, Unfälle zu vermeiden.
  • Bitte Tiere nicht berühren, ärgern oder füttern! Das Fütterverbot für Besucherinnen und Besucher dient dem Wohl und der Gesundheit der Tiere. Es dürfen auch keinerlei andere Dinge in oder über die Gehege gehalten, gesteckt oder geworfen werden. Das Fütterungsverbot gilt auch für freilaufende und heimische Tierarten, die im Park anzutreffen sind.
  • Hunde oder andere Tiere dürfen nicht mit in den Park gebracht werden. Ausgenommen von dem Verbot sind Assistenzhunde.
  • Es ist verboten, Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, Blumenbeete und Rasenflächen zu betreten (außer die ausgewiesenen Liegeflächen), auf Bäume zu klettern sowie in den Wasserbecken oder Teichen des Parks zu baden.
  • Um auch allen anderen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, ist das Mitbringen und Mitführen folgender fahrbarer Untersätze auf dem Wilhelma-Gelände nicht erlaubt: Fahrräder, Dreiräder, Bobby-Cars, Rollschuhe und Inliners, Skateboards, City-Roller, Kickboards und ähnliches. Eine Ausnahme gilt für Dreiräder mit Führungsstange, Laufräder für Kleinkinder und Gehhilfen. Müssen Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Gehhilfe benutzen, ist dies durch ein ärztliches Attest zu belegen. In begrenztem Umfang stehen auch Rollstühle unentgeltlich am Haupteingang zur Verfügung. Bollerwagen  können mitgebracht, in der Wilhelma jedoch keine geliehen werden.
  • Nicht erlaubt sind auch das Grillen, die Benutzung von Radios und ähnlichem und alle Arten von Ballspielen.
  • Das Mitbringen von Bällen, Luftballons, Frisbees oder ähnlichen Wurfobjekten ist untersagt.
  • Es versteht sich von selbst, dass Beschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art an Gebäuden und im Park untersagt sind. Das gilt insbesondere auch für das Schreiben oder Ritzen von Zeichen in Gegenstände oder Pflanzen. Die Beseitigung von Schäden wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Privates Filmen und Fotografieren von hier anzutreffenden, originären Wilhelma-Motiven (also dafür nicht mitgebrachten Models oder Gegenständen) ist von den Wegen aus erlaubt. Eine kommerzielle Verwendung bedarf der gesonderten Genehmigung.
  • Bei groben Verstößen gegen die Parkordnung oder bei Nichtbefolgen der Anweisungen unserer Wilhelma-Beschäftigten oder des Aufsichtspersonals muss mit einem Parkverweis – ohne Rückvergütung des Eintrittspreises – gerechnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Wilhelma.

Wir beantworten gern Ihre Fragen.

Wilhelma-Zentrale
Tel. +49 (0) 711-5402-0
Montag bis Freitag
8.15 - 12.30 Uhr und
13.00 - 15.30 Uhr
oder per Mail:
info@wilhelma.de